Sehr geehrte Eltern, zum 01. August 2010 trat die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen bzw. Bestimmungen: - Das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird ab 01.08.2010 als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer von höchstens zwölf Monaten gezahlt, d. h. ab dem 13. bzw. dem 15. Lebensmonat.
- Anspruch hat, wer seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat, den Nachweis zur Vorsorgeuntersuchung U6 vorlegt und das Kind nicht oder nicht länger als 5 Stunden betreuen lässt.
- Daraus ergibt sich folgender Anspruch:
Wird Ihr Kind nicht in einer Kita oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, haben Sie folgenden Anspruch: - Kind
| - Kind
| - Kind
| - und weitere Kinder
| 150,00 € | 200,00 € | 250,00 € | 300,00 € |
Wird Ihr Kind nicht länger als 5 Stunden täglich in einer Kita oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, haben Sie folgenden monatlichen Anspruch: - Kind
| - Kind
| - Kind
| - und weitere Kinder
| 75,00 € | 125,00 € | 175,00 € | 225,00 € |
Wird Ihr Kind länger als 5 Stunden täglich in einer Kita oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, haben Sie folgenden monatlichen Anspruch: - Kind
| - Kind
| - Kind
| - und weitere Kinder
| kein Anspruch | 50,00 € | 100,00 € | 150,00 € |
â Trifft das auf Sie zu, müssen Sie keinen Antrag stellen. - Die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege entfällt.
- Für die ab 01.08.2009 geborenen Kinder besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld frühestens ab 13. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt. Die Verlängerung des Elterngeldauszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.
Die zwischen dem 01.08.2008 und dem 31.07.2009 geborenen Kinder sind ebenfalls anspruchsberechtigt und zwar frühestens ab 01.08.2010. 6. Das Erziehungsgeld kann ab 01.08.2010 rückwirkend nur noch für drei Monate gewährt werden. Darüber hinaus werden gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Erziehungsgeldgesetz (Übergangsbe- stimmungen) die für die zwischen dem 01.08.2007 und dem 31.07.2008 geborenen Kinder ergangenen Bescheide der neuen Rechtslage angepasst. D. h. zum 01.08.2010 entfällt die Abtretung. Der Erhöhungsbetrag wird weiter gewährt, wenn das Kind ältere kindergeld- berechtigte Geschwister hat. Der Antrag auf Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld steht auch unter: · http://www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html oder · http://www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/content.html oder · bei der Stadtverwaltung Schalkau zur Verfügung. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte vollständig mit einem Kindergeldnachweis, dem Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung U6 und einer Kopie des Bundeselterngeldbescheides an die Stadtverwaltung Schalkau Tina Schubert Markt 1 96528 Schalkau. Falls Sie noch Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld bzw. zum Antrag haben, steht Ihnen Frau Schubert unter der Telefon-Nummer: 036766/291-17 gern zur Verfügung. |