Die Stadt Schalkau kann elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen.
Eine elektronische Rechnung - das ist wie eine Papierrechnung im Computer.
Das gilt aber nur für manche Rechnungn.
Dafür müssen Sie in einem Format für den Computer sein.
Man muss sie auf dem Computer bearbeiten können.
Rechnungen als Email gelten nicht als elektronische Rechnung.

Es gibt eine EU-Richtlinie 2014/45/EU.
Die wurde mit einem thüringer Gesetz (Thüringer E-Government-Gesetz) umgesetzt.
Danach können Firmen mit öffentlichen Aufträgen elektronische Rechnungen stellen.
Nutzen Sie dafür das Zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-RE).
Über dieses Portal können Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen.
Sie werden dann als eingereicht angesehen.
Wir leiten die Rechnung dann weiter.
Sie brauchen die Leitweg-ID der Verwaltung.
Das ist die eindeutige elektronische Rechnungsadresse.


Die Leitweg-ID für die Stadt Schalkau lautet: 16072015-0001-31

Zur zentralen Rechnungseingangsplattform gelangen Sie hier: https://xrechnung.bund.de

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