Die aktuellen Fallzahlen

Einen fortgeschriebenen Überblick zur Entwicklung der bestätigten bzw. akuten Fälle der COVID-19-Pandemie im Kreisgebiet finden Sie hier.

Landratsamt Sonneberg stellt Kontaktnachverfolgung ein

Corona-Hotlines des Landratsamtes werden ausgesetzt / Dank an das gesamte Team

Aufgrund deutlich gesunkenen Bedarfs werden das Bürgertelefon und die Corona-Hotline der Kreisverwaltung ausgesetzt.

Sonneberg, 15. Juni 2022 – Seit Anfang März 2020 hatte das Landratsamt Sonneberg zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowohl ein allgemeines Bürgertelefon als auch eine Reiserückkehrer-Hotline geschaltet. Am Bürgertelefon wurden der Bevölkerung unter der Rufnummer 03675/871-871 während der behördlichen Öffnungszeiten allgemeine Fragen zur Pandemie beantwortet. Die Hotline hingegen stand unter der Rufnummer 03675/871-500 täglich für Reiserückkehrer zur Verfügung, auch an Sonn- und Feiertagen. Über diesen dauerhaften Service gelang es, einreisende Bürgerinnen und Bürger schnell über ihre Quarantänepflichten zu informieren und sie unbürokratisch mit einem Testtermin zu versorgen. Mit Wegfall der Einreisebeschränkungen wurde die Reiserückkehrer-Hotline von der Kreisbehörde in eine Corona-Hotline umgewandelt, die für die Bürgerinnen und Bürger tagtäglich PCR-Tests koordinierte.

Im Zuge der Entspannung der pandemischen Lage und der weitestgehenden Rückkehr in die Normalität gingen in den letzten Wochen die Anfragen an die Corona-Hotline und an das Corona-Bürgertelefon des Landratsamtes erheblich zurück. Aufgrund des nunmehr fehlenden Bedarfs hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, beide Angebote ab dem 18. Juni 2022 bis auf weiteres auszusetzen und die genannten Rufnummern abzuschalten. Sollte es die pandemische Lage erfordern, wird der Service im Bedarfsfall für unsere Bevölkerung wieder hochgefahren.

Durch die Aussetzung wird den zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich zur Sicherstellung dieses Bürgerservice seit 27 Monaten neben ihren ursächlichen Verwaltungstätigkeiten tagtäglich engagierten, dringend notwendige Entlastung zu teil. Ihnen dankte der stellvertretende Landrat, Jürgen Köpper, herzlich für ihren besonderen Einsatz: „Sowohl das Bürgertelefon als auch die Corona-Hotline waren sehr wichtige Beiträge zur Bekämpfung der Pandemie und zum Schutz unserer Bevölkerung. Unsere hier eingesetzten Beschäftigten standen seit über zwei Jahren neben ihrer Hauptarbeit an sieben Tagen in der Woche für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung und entlasteten damit in erheblicher Weise unser Gesundheitsamt. Hierfür gilt unseren zehn Teammitgliedern ein riesengroßes Dankeschön!“

PCR-Tests über das DRK weiter möglich

Asymptomatische Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund eines positiven Antigenschnelltests oder Selbsttests (Antigen-Test zur Eigenanwendung) einen PCR-Test wünschen, können sich weiter an den DRK Sonneberger Kreisverband wenden. Eine Terminvereinbarung zum PCR-Test ist hier von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr unter Telefon 03675/ 75333-13 möglich. Seit dem Rückzug der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) zum 31. März 2022 hatten sowohl das DRK als auch das Landratsamt über seine Corona-Hotline den Service der PCR-Test-Koordinierung aufrechterhalten. Dies leistet nun bis auf weiteres der DRK Kreisverband alleine.

Auskünfte bei Bedarf direkt über das Gesundheitsamt

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie haben, können sich während der behördlichen Öffnungszeiten unter Telefon 03675/871-247 direkt an das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg wenden.

Das Team der Corona-Hotline des Landratsamtes mit Vize-Landrat Jürgen Köpper

Die Absonderungsbescheide und Genesenenzertifikate für Corona-Infizierte werden vom Gesundheitsamt ab sofort ohne vorherige Kontaktaufnahme zu Betroffenen allein auf Grundlage des PCR-Infektionsnachweises versandt.

Sonneberg, 10. März 2022 – Das Infektionsgeschehen im Landkreis Sonneberg ist weiterhin dynamisch und geht mit täglich sehr vielen Neuinfektionen einher. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl der gemeldeten SARS-CoV-2-Infektionen können eine reguläre telefonische Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen und eine Ermittlung der zugehörigen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt nicht mehr geleistet werden. Deshalb hat sich das Landratsamt Sonneberg zu einer pragmatischen Straffung der Arbeit seines Gesundheitsamtes im Bereich der Coronavirus-Pandemie entschieden und folgt damit dem Beispiel anderer Thüringer Landkreise.

Konkret werden die Erhebung von Symptomen zur Feststellung des Krankheitsbeginns durch eine persönliche Befragung von Personen, die nachweislich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, sowie die Ermittlung der engen Kontaktpersonen ab sofort eingestellt. Der dazu nötige Anruf des Gesundheitsamtes bei Betroffenen ist personell nicht mehr leistbar und entfällt. Die Absonderungsbescheide für Corona-Infizierte werden vom Gesundheitsamt deshalb allein auf Grundlage des Datums des PCR-Infektionsnachweises postalisch versandt. Das ebenfalls auf das Datum dieses PCR-Nachweises bezogene Genesenenzertifikat liegt dem Bescheid bei. Der Postversand dieser Dokumente erfolgt automatisch, ohne dass sich die Infizierten an die Behörde wenden müssen.

Mit dieser gestrafften Arbeitsweise möchten wir angesichts der hohen Fallzahlen auch erreichen, dass Betroffenen schnellstmöglich ein Nachweis über die Absonderung für die Arbeitgeber bzw. für die von Kindern besuchte Gemeinschaftseinrichtung vorliegt.   

Sollte im Einzelfall aufgrund der vorliegenden Konstellation eine Änderung der Absonderungsanordnung erforderlich sein, bitten wir die Betroffenen um eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (unter Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen). Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt zu den Betroffenen auf.

Wenn sich Personen, die nach den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts als enge Kontaktpersonen zu Infizierten gelten, selbstständig in Quarantäne begeben haben und einen entsprechenden schriftlichen Bescheid benötigen, bitten wir darum, uns diese anhand des Formulars zur Meldung von Kontaktpersonen ebenfalls per E-Mail an die oben genannte Adresse mitzuteilen. Aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Auslastung bitten wir darum, von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt wenn möglich abzusehen.   

Hinweise zur Absonderungsdauer für Infizierte

Grundsätzlich ist für PCR-positiv getestete Personen eine zehntägige Isolation ab dem Tag der PCR-Test-Abnahme verpflichtend. Eine Freitestung kann frühestens ab dem siebten Tag nach dem PCR-Test erfolgen, sofern die Betroffenen seit 48 Stunden symptomfrei sind. Die Freitestung kann mittels eines negativen PCR-Tests oder mittels eines negativen, zertifizierten Antigenschnelltests erfolgen, jedoch nicht mittels Selbsttest.

Detaillierte Informationen zur Absonderungsdauer finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts.

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de/coronavirus.

Mit Rücksicht auf die Mitmenschen und im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gegen virale Erkrankungen ist es wichtig, nur im gesunden Zustand auf Arbeit zu gehen oder Supermärkte aufzusuchen. 

Wer Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber hat, sollte zuhause bleiben und den jeweiligen Hausarzt konsultieren. Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117), wenn Sie Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Der Hausarzt bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis hin zur eventuellen Notwendigkeit eines Abstrichs auf Corona-Virus. Vermeiden Sie die Alarmierung des Rettungsdienstes und gehen sich auch nicht unangemeldet in Krankenhäuser, sofern Sie keine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung haben.

Der Hauptübertragungsweg des Coronavirus ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden.

Deshalb sollte man unbedingt folgende Hygienetipps beherzigen:

  1. Halten Sie ausreichend Abstand (mindestens ein bis zwei Meter) von Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben.
  2. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  3. Halten Sie die Hände vom Gesicht fern.
  4. Verzichten Sie auf das Händeschütteln.
  5. Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindes­tens 30 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie Einweghandtücher.

Alten- und Pflegeheime sollten den Besucherverkehr auf das Notwendigste beschränken. Auch medizinisches Personal, wichtige Einheiten des Bevölkerungsschutzes wie Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und weitere Hilfsorganisation sowie Mitarbeiter von Stadtwerken, Wasserwerken und Behörden sollten zum Eigenschutz unnötige Zusammenkünfte vermeiden.


Wo erhalte ich Auskunft und Unterstützung?

Wichtige Telefonnummern und Internetseiten zum Thema Coronavirus sind:

  • Bundesministerium für Gesundheit: 0800 / 330 4615 32
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 / 346 465 100
  • Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz: 0361 / 573 815 099
  • Kostenlose 24-Stunden-Info-Hotline BARMER: 0800 / 84 84 111
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
  • Robert-Koch-Institut: www.rki.de
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de
  • Kassenärztliche Vereinigung: www.116117.de
  • Thüringer Gesundheitsministerium: www.tmasgff.de/covid-19



Information für Unternehmen:

Informationen für Unternehmen

Merkblatt für Betroffene: Wie ist zu reagieren, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt

Corona Infektion und Quarantäne



Aufgrund der zunehmenden Bürgeranfragen hat das Landratsamt entschieden, ein eigenständiges Bürgertelefon zu schalten. Es ist während der behördlichen Öffnungszeiten unter Telefon 03675 / 871 871 erreichbar.

Die behördlichen Öffnungszeiten sind:

 

Montag

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:30 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises Sonneberg ist während der behördlichen Öffnungszeiten unter Telefon 03675 / 871 -240, -232, -458 erreichbar.

 
Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise zur Coronavirus-Lage finden Sie unter www.kreis-sonneberg.de.

 

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