Stadt Schalkau
- Die Bürgermeisterin -
Stellenausschreibung
Die Stadt Schalkau im Landkreis Sonneberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
geschäftsleitenden Beamten (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit
Als geschäftsleitender Beamter gestalten Sie die Zukunft der Stadt Schalkau maßgeblich mit. Sie stehen in engem Austausch mit allen städtischen Gremien und Stadträten. Dies setzt voraus, dass Sie an Sitzungen und Besprechungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten teilnehmen. Der geschäftsleitende Beamte ist gleichzeitig Hauptamtsleiter/-in der Allgemeinen Verwaltung.
IHR AUFGABENGEBIET
IHR PROFIL
WIR BIETEN
Die Einstellung und Besoldung erfolgen entsprechend der Ausbildung, den persönlichen Voraussetzungen und dem beruflichen Werdegang sowie nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31.05.2024.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die
Stadt Schalkau, Bürgermeisterin Ute Hopf, Markt 1, 96528 Schalkau.
Bewerbungen per E-Mail (nur als PDF-Datei) sind möglich an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber nach zwei Monaten datengeschützt vernichtet, sofern Sie nicht ausdrücklich eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen wünschen (bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein). Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden seitens der Stadt Schalkau nicht erstattet.
Mit der Abgabe ihrer Bewerbung stimmen die Bewerber der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und verarbeitet.
Schalkau, den 03.05.2024
gez. Ute Hopf
Bürgermeisterin
Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Gewässern
Zum Schutz des Wasserhaushaltes wird im Landkreis Sonneberg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.
Sonneberg, 17. Juni 2022 – Durch die seit Wochen nicht ausreichenden Niederschläge und die hohen Verdunstungsraten hat der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen. Eine Verbesserung durch länger anhaltenden Niederschlag zeichnet sich derzeit nicht ab. Die Mindestwasserführung ist in den meisten Gewässern des Landkreises Sonneberg nicht mehr gegeben.
Zum Schutz des Wasserhaushaltes hat der Landkreis Sonneberg deshalb am 17. Juni 2022 mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg erlassen und gemäß der Hauptsatzung auf der Internetseite des Landkreises bekanntgemacht.
Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung gilt unbefristet bis auf weiteres. Mit der Maßnahme soll eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus den Gewässern unterbunden werden, die bei der gegenwärtigen Lage zu einer Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt erwachsen könnte.
Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.
Bereits in den Dürresommern der Jahre 2018 bis 2020 hatte der Landkreis Sonneberg die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Dieses Verbot konnte nach Erholung der Pegelstände im Herbst jeweils wieder aufgehoben werden.
Das Landratsamt Sonneberg informiert regelmäßig die Medien u.a. über die kassenärztlichen Notdienste (Arzt- und Apothekenbereitschaften) und auch über aktuelle Straßensperrungen im Landkreis Sonneberg. Diese Informationen werden zudem auch auf der Internetseite des Landkreises eingestellt.
Damit diese für unsere Bürgerinnen und Bürger wichtigen Informationen noch besser auf unseren Internetseiten gefunden werden, haben wir auf unserer Startseite nunmehr entsprechende Quicklinks eingepflegt (siehe auch ganz oben: "Landkreis Sonneberg").
Notdienste: https://www.kreis-sonneberg.de/notdienste/
Straßensperrungen: https://www.kreis-sonneberg.de/strassensperrungen/