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Schiedsstelle

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung. 

Sie unterstützt das Finden einer gütlichen Einigung, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss.

Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten sowie Hinweise zum Ablauf.

 

Schiedsstelle Schalkau

Zuständigkeit:

Schiedsamt Schalkau


Adresse: 
Rathaus Schalkau

Markt 1
96528 Schalkau 

 

Hinweise zur Antragsstellung:

Eine persönliche Terminvereinbarung ist nach telefonischer Voranmeldung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

 

Schiedsperson:

N. N. (noch nicht bekannt)

 

Kontakt:
E-Mail:
Telefon: (036766) 2910
 

Stellvertretende Schiedsperson:

N. N. (noch nicht bekannt)

 

Kontakt:
E-Mail:
Telefon: (036766) 2910


„Schlichten statt Richten“

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Anlaufstelle für Bürger der Stadt Schalkau und ihrer Ortsteile. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich geführt. 

Schlichtungsverfahren sind vertraulich und nicht öffentlich. 

Ziel ist eine Einigung durch einen Vergleich, bei dem beide Seiten zu einer Lösung kommen.

 

Wofür ist die Schiedsstelle zuständig?

Typische Fälle sind z.B.:

  • Bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. vermögensrechtliche Ansprüche)

  • Bestimmte Privatklagedelikte (z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch)
    (Hinweis: In einigen Fällen ist ein Schlichtungsversuch vor dem Gerichtsverfahren gesetzlich vorgesehen.)

Wofür ist die Schiedsstelle nicht zuständig?

Die Schiedsstelle ist u.a. nicht zuständig für:

  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Testament, Nachlass, Grundbuch)

  • Beurkundungen und Beglaubigungen

  • Weitere gesetzlich ausgeschlossene Bereiche


Ablauf des Schiedsverfahrens:

  1. Kontaktaufnahme und Antrag über: Schiedsamt Frankenblick

  2. Nicht öffentlicher Termin im Rathaus

  3. Gemeinsames Gespräch und Schlichtungsversuch

  4. Ergebnis: 
    - Einigung 
    - Vergleich 
    - Kein Ergebnis


Rechtsgrundlagen:

Rechtsgrundlage ist das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen:

Weitere Infos finden Sie hier.

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