Die Stadt Schalkau kann elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) über eine zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes empfangen.
Eine elektronische Rechnung - das ist nicht einfach nur das Abbild einer Papierrechnung, bspw. als PDF.
Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen werden also nicht als elektronische Rechnungen angesehen.

Die EU-Richtlinie 2014/45/EU, welche mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz) vom 10.Mai 2018 in Landesrecht umgesetzt wurde, sieht vor, dass Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen können.
Nutzen Sie dafür das Zentrale Rechnungseingangsportal (OZG-RE).
Über dieses Portal können Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen. Sie werden nach dem erfolgreichen Prozess als eingereicht angesehen.
Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle der öffentlichen Verwaltung und wird dort verarbeitet.
Sie benötigen die Leitweg-ID, die eindeutige elektronische Rechnungsadresse, der jeweiligen Verwaltung.

Die Leitweg-ID für die Stadt Schalkau lautet: 16072015-0001-31

Zur zentralen Rechnungseingangsplattform gelangen Sie hier: https://xrechnung.bund.de

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