Als Bürgermeisterin der Stadt Schalkau heiße ich Sie auf unserer Internetseite herzlich willkommen.

Auf den folgenden Seiten möchte sich die Stadt Schalkau mit ihren 14 Stadtteilen vorstellen.

Die hier zusammengestellten Informationen sollen Ihnen beim Kennenlernen unserer Stadt helfen.
Sie erfahren Wissenwertes über die Geschichte und Sehenswürdigkeiten unserer Stadt und deren Stadtteile.
Sie können sich über Serviceangebote der Stadtverwaltung informieren sowie über die Arbeit des Stadtrates.

Wir versuchen die Informationen so aktuell, vielfältig und ansprechend wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie trotzdem etwas vermissen sollten, melden Sie sich bei uns!

Wir kümmern uns darum!

 

 

Aktuelle Informationen:

In diesen Tagen finden die alljährlichen Einwohnerversammlungen der Stadt Schalkau
und ihrer Ortsteile statt. Die verbleibenden Termine finden Sie in der Tabelle. 

 
02.04.2024 Truckenthal Vereinsheim Tennisclub
03.04.2024 Theuern Alte Schule
04.04.2024 Bachfeld, Gundelswind Gemeinderaum in der Alten Schule

  

Die Stadt Schalkau hat die Internetseite der Stadtverwaltung barrierefrei gestaltet. Wir schreiben ab jetzt unsere Artikel auch in leichter Sprache.

Sie finden die Texte unter dem Punkt "Leichte Sprache" direkt unter dem Wappen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Unsere Telefonnummer ist: 036766/2910
Eine Nachricht schicken Sie bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir werden verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchführen:

  • Linktexte und Beschreibungen werden aussagekräftig erweitert
  • Bilder werden mit alternativen Texten versehen
  • Hierarchien der Überschriften werden barrierefrei umgesetzt
  • Fremdwörter und Abkürzungen werden weitestgehend geändert
  • Tabellen und Listen werden barrierefrei gestaltet

Neue Inhalte werden von uns vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.

Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Schalkau wird diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) verwiesen. §3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen.

 

 

 

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