Die Schiedsstelle der Stadt Schalkau – wird demnächst neu besetzt.


"Schlichten statt Richten"  
Gesetzliche Basis für die Arbeit der Schiedsstelle ist das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) i.V.m. den Durchführungsbestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG).

Die Schiedsstelle der Stadt Schalkau wird für alle Einwohner der Stadt Schalkau und deren
Ortsteile ein Ansprechpartner. Die Amtsdauer einer Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrechtherbeizuführen. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich geführt.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistungen anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung, Vollrausch, Körperverletzung – außer bei schwerer Körperverletzung, ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Aufgabe des Schlichtungsverfahrens ist die gütliche Beilegung einer streitigen Rechtsangelegenheit durch Abschluss eines Vergleichs zwischen den Beteiligten. Wesensmerkmal eines Vergleichs ist das gegenseitige Nachgeben im Interesse der Bereinigung einer Sache.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle außer in den in § 13 Satz 2 des Gesetzes bezeichneten Angelegenheiten z.B. für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen), ferner nicht für Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten.
Das geschieht, indem die Schiedsstelle die zerstrittenen Parteien ins Gespräch kommen lässt, denn viele können ihre zwischenmenschlichen Probleme nur deshalb nicht lösen, weil sie miteinander nicht mehr reden.
Es wird eine auf Verständnis aufbauende Einigung angestrebt. Vor der Schiedsstelle gibt es keine Gewinner und keine Verlierer. Sie ist kein Richter.
Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.
Für anfallende Beratungs- und Schlichtungstermine wird ein Raum im Rathaus zur Verfügung gestellt.

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