Aufgrund der Verkehrsrechtlichen Anordnung des Landratsamtes Sonneberg wird ab 2. September 2024 in dem Straßenzug „Siedlung am Berg“ die Einrichtung einer Parkverbotszone mit dem Zusatz „Parken in gekennzeichneten Flächen“ eingerichtet. Hierzu werden in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde festgelegte Parkflächen gekennzeichnet. In Zukunft wird im öffentlichen Straßenbereich nur in diesen markierten Parkflächen das Parken von Fahrzeugen erlaubt sein. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Zufahrt bspw. für den Rettungskräfte, der Entsorgungswirtschaft und des Winterdienstes zu gewährleisten. Wir bitten Sie deshalb höflichst die Neuerung zu beachten und auch einzuhalten.