Die Stadt Schalkau beabsichtigt, die nachstehend aufgeführten Fahrzeuge und Anbauteile aus ihrem Bestand gegen Höchstgebot zu veräußern.

Die Fahrzeuge und Anbauteile können ab sofort nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. Nr. 036766/2910 besichtigt werden.

Die Angebote sind schriftlich bis zum 10.02.2023, 12:00 Uhr im verschlossenen und mit „Angebotsabgabe Öffentliche Ausschreibung Fahrzeuge“ gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau zu richten. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden.

 

Multicar Nr. 1

 

Fahrzeugart:                    LKW Kipper offener Kasten

Hersteller:                       Multicar

Typ und Ausführung:        M26S (Champion) Ausführung KAK 42

Antriebsart:                     Diesel

Leistung:                        62 kW

Getriebeart:                    Schaltgetriebe

Kupplung:                       Bolzenkupplung

Außenfarbe:                    orange

Tag der 1. Zulassung:       11.08.1995

Kilometerstand:               102408 km

Ausstattung: Arbeitsscheinwerfer, Rundumleuchte, schallgedämmtes Fahrerhaus, Servolenkung, hydraulische Zweikreisbremsanlage, Schwingsitz, Kipphydraulik, Nebenantrieb Steuerfunktionen für Frontgerät, Geräteplatte mit Vorbau-Schnellwechselsystem, Türen mit Kurbelfenstern, Sichtfenster im vorderen Bereich, Allradantrieb mit Differenzialsperre und Kriechgang, kippbares 2 Personen Fahrerhaus, Differenzialsperre Hinterachse, klappbare Bordwände.

Das Mindestgebot für das Fahrzeug beträgt 850,00 EUR.

Das Fahrzeug wird als nicht fahrbereit verkauft und hat keine gültige Hauptuntersuchung. Das Lenkgetriebe ist defekt. Bei der Pritsche ist ein Kipppunkt defekt. Des Weiteren hat die Karosserie einige Roststellen.

 

 

Multicar Nr. 2

 

Fahrzeugart:                    LKW Kipper / offener Kasten                                

Hersteller:                       Multicar

Typ und Ausführung:        M26 Ausführung WAK 45

Antriebsart:                     Diesel

Leistung:                        66 kW

Getriebeart:                    Schaltgetriebe

Kupplung:                       Kugelkopf- und Bolzenkupplung

Außenfarbe:                    orange

Tag der 1. Zulassung:       25.04.2003

Kilometerstand:               172574 km

 

Ausstattung:             große Kommunalhydraulik, hydraulische Achsverriegelung Vorderachse, Arbeitsscheinwerfer, schallgedämmtes Fahrerhaus, Servolenkung, hydraulische Zweikreisbremsanlage, Schwingsitz, Kipphydraulik, Nebenantrieb Steuerfunktionen für Frontgerät, Geräteplatte mit Vorbau-Schnellwechselsystem, Türen mit Kurbelfenstern, Sichtfenster im vorderen Bereich, Sichtfenster im vorderen Bereich, kippbares 2 Personen Fahrerhaus, Drehstabilisator und Differenzialsperre Hinterachse, Allradantrieb mit Differenzialsperre und Kriechgang, Radioanlage, Betriebsstundenzähler

 

Das Mindestgebot für das Fahrzeug beträgt 2.000,- EUR.

Das Fahrzeug wird als bedingt fahrbereit verkauft, hat jedoch keine gültige Hauptuntersuchung. Zum Bestehen der Hauptuntersuchung ist eine Komplettüberholung notwendig. Des Weiteren hat die Karosserie einige Roststellen.

 

 

 

 

Traktor

 

Fahrzeugart:                    Zugmaschine auf Rädern

Hersteller:                       Kubota

Typ und Ausführung:        M6040H-C

Antriebsart:                     Diesel

Leistung:                        49 kw

Getriebeart:                    Schaltgetriebe

Kupplung:                       Bolzenkupplung

Außenfarbe:                    orange

Tag der 1. Zulassung:       01.07.2008

Betriebsstunden:              6024 h

Ausstattung:                    Kabine, Heckzapfwelle, Tietjen Druckluftbremssystem, LED Arbeitsscheinwerfer 4x, Radio mit Dachantenne, Kabinenfenster ausstellbar, Frontlader inkl. Schaufel, Fronthydraulik, Klimaanlage

HU:                                gültig bis 05/2023

 

                       

Das Mindestgebot für das Fahrzeug beträgt 10.600,- EUR.

Das Fahrzeug wird als nicht fahrbereit verkauft. Getriebeöl schäumt auf. Schalthebelbetätigung und Gaspedal schwergängig. Fahrtrichtungswählhebel hat Fehlfunktion.

 

 

 

Anbauteile

 

Anbauteil

Mindestgebot

Schneepflug für Multicar (Stahlbau Heimann, PV 180, Baujahr 1999)

 

800,00 EUR

Schneepflug für Multicar (Originalanbauteil)

 

 800,00 EUR

Mähausleger Fiedler FFA 400 MK (Baujahr 2003)

 

3.500,00 EUR

 

 

Hier finden Sie Beschlüsse des Stadtrates, Ausschreibungen und andere für Sie als Bürger wichtige Informationen.

Landkreis untersagt Wasserentnahme aus Gewässern

Zum Schutz des Wasserhaushaltes wird im Landkreis Sonneberg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.

Sonneberg, 17. Juni 2022 – Durch die seit Wochen nicht ausreichenden Niederschläge und die hohen Verdunstungsraten hat der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen. Eine Verbesserung durch länger anhaltenden Niederschlag zeichnet sich derzeit nicht ab. Die Mindestwasserführung ist in den meisten Gewässern des Landkreises Sonneberg nicht mehr gegeben.

Zum Schutz des Wasserhaushaltes hat der Landkreis Sonneberg deshalb am 17. Juni 2022 mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg erlassen und gemäß der Hauptsatzung auf der Internetseite des Landkreises bekanntgemacht.

Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung gilt unbefristet bis auf weiteres. Mit der Maßnahme soll eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus den Gewässern unterbunden werden, die bei der gegenwärtigen Lage zu einer Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt erwachsen könnte.

Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.

Bereits in den Dürresommern der Jahre 2018 bis 2020 hatte der Landkreis Sonneberg die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Dieses Verbot konnte nach Erholung der Pegelstände im Herbst jeweils wieder aufgehoben werden.

PRESSEINFORMATION

des Landkreises Sonneberg

Baustart für geförderten Breitbandausbau im Landkreis Sonneberg:

Glasfaseranschlüsse tilgen weiße Flecken

Die kommunale Familie im Landkreis Sonneberg, der Freistaat Thüringen und der Bund investieren rund 19 Millionen Euro für Glasfaseranschlüsse bis ans Gebäude, um bis 2025 die „weißen Flecken“ beim schnellen Internet zu beseitigen.

Neuhaus am Rennweg, 22. Juni 2022 – Mit dem symbolischen ersten Spatenstich begannen am 22. Juni in Neuhaus am Rennweg die Bauarbeiten zum geförderten Glasfaserausbau im Landkreis Sonneberg. Bis 2025 werden im Auftrag des Kreises rund 19 Millionen Euro für den Aufbau einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur investiert.

Dies geschieht in den Bereichen der sogenannten „weißen Flecken“ – sprich überall dort, wo die gegenwärtige Internetanbindung weniger als 30 MBit/s beträgt und wo ein wirtschaftlicher Ausbau für die Versorgungsunternehmen nicht darstellbar ist. Damit ist künftig für alle Kunden – auch in den privaten Haushalten – Breitbandkommunikation mit Bandbreiten bis ein Gigabit/s sicher verfügbar. Bisherige Kupfer/DSL-Technik kommt im Zuge dieses Erschließungsprojektes ausdrücklich nicht mehr zum Einsatz. Den Zuschlag für den Bau des Glasfasernetzes hatte die kommunale Thüringer Netkom GmbH aus Weimar nach einem umfangreichen Ausschreibungsverfahren erhalten. So sollen bis 2025 unter anderem fast 500 Kilometer Glasfaserkabel neu verlegt werden.

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