über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung der Einbeziehungssatzung “An der Kreisstraße K21 in Emstadt“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Stadt Schalkau

Der Stadtrat der Stadt Schalkau hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im Stadtteil Emstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen sowie die Begründung, gebilligt und zur Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben.

Ziel der Satzung ist es, eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um eine entsprechende bauliche Entwicklung nach § 34 BauGB zu ermöglichen.

Die Satzungsunterlagen enthalten folgende umweltrelevante Informationen, die ebenfalls zur Einsicht bereit liegen:

  • Begründung in der Fassung vom 18.2.2022
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung in der Fassung vom 18.2.2022

Die Begründung enthält Angaben über den vorhandenen und den zu erwartenden Umweltzustand sowie die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und die sich daraus ergebenden Konflikte bei Realisierung des Vorhabens und Auswirkungen auf die Schutzgüter. Zurzeit ist nicht davon auszugehen, dass durch die Aufstellung der Satzung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt. Das in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung errechnete Defizit wird ggf. über finanzielle Kompensation ausgeglichen.

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung umfasst das Flurstück 12/2 der Gemarkung Emstadt vollständig sowie die Flurstücke 12/6 und 320/5 der Gemarkung Emstadt teilweise.

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB verzichtet.

Zur Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit der dazugehörigen Begründung im Zeitraum vom

16.05.2022 bis einschließlich 20.06.2022

während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Schalkau, Markt 1 in    96528 Schalkau öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Dort kann er zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Dienstag       9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag           9.00 – 12.00 Uhr

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Schalkau (www.schalkau.de) abgerufen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können durch jedermann Anregungen zu Protokoll gegeben oder in Schriftform eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 6 BauGB die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht eingereichten Stellungnahmen im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an das Planungsbüro Werneke, Mozartstr. 5 in 96515 Sonneberg übertragen wurde.

H o p f

Bürgermeisterin

Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung “An der Kreisstraße K21 in Emstadt“ (o. Maßstab)

 

 

 

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